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South Tyrol

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Das Autonomy Dashboard South Tyrol stellt relevante Statistiken zu Südtirol, seiner Autonomie und dem Minderheitenschutz dar. Es vereint die Daten verschiedener Statistikinstitute, Forschungseinrichtungen oder öffentlicher Einrichtungen auf einer Plattform. Das Dashboard ermöglicht es, Trends zu erkennen oder Vergleiche zu ziehen, um sich so ein eigenes Bild zu verschaffen.

Demografie

Demografie

Die Autonomie Südtirols hat einen klaren geografisch-territorialen Fokus: Sie gilt für alle Menschen, die auf dem Gebiet der Autonomen Provinz Bozen - Südtirol leben. Die hier dargestellten demografischen Daten geben einen Überblick über die Zusammensetzung und Entwicklung der Südtiroler Bevölkerung. Viele andere Indikatoren des Dashboards stehen in direktem Zusammenhang mit diesen Zahlen. Südtirols Bevölkerung ist in den letzten Jahren stetig gewachsen und gleichzeitig älter geworden. Das Bevölkerungswachstum in Südtirol ist nicht zuletzt auf die Zuwanderung aus dem In- und Ausland zurückzuführen. Zu- und Abwanderung wirken sich unmittelbar auch auf die sprachliche Zusammensetzung der Südtiroler Gesellschaft aus. Für die Autonomie, die auf ein Gleichgewicht der drei Sprachgruppen abzielt, ist es wichtig, diese Entwicklungen zu erkennen. Gleichzeitig zeigen die Zahlen, dass Südtirol über eine sprachliche und kulturelle Vielfalt verfügt, die über die drei offiziellen Sprachgruppen hinausgeht.

01. Gesamtbevölkerung

Die Gesamtbevölkerung umfasst die Zahl der Personen, die zu einem bestimmten Zeitpunkt in einem bestimmten Gebiet leben bzw. ihren Wohnsitz haben. Die Bevölkerungszahlen beruhen zum Teil auf Volkszählungen, zum Teil auf Bevölkerungsregistern. Zur besseren Darstellung wurden in der Infografik gewisse Datenpunkte interpoliert. Das bedeutet, dass fehlende Daten durch geschätzte Werte ersetzt wurden, die aus den vorhandenen Daten abgeleitet sind, um eine kontinuierliche Darstellung der Bevölkerungsentwicklung zu gewährleisten.

Aktualisiert am: 29.5.2024

02. Territoriale Verteilung der Bevölkerung

Die territoriale Verteilung zeigt, wie sich die Bevölkerung geografisch auf Südtirols Bezirksgemeinschaften und die ladinischen Täler verteilt. Die Bezirksgemeinschaften sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und umfassen mehrere geografisch zusammenhängende Gemeinden. Sie haben die Aufgabe, die kulturelle, soziale, wirtschaftliche und ökologische Entwicklung der Mitgliedsgemeinden zu koordinieren. Darüber hinaus dienen die Bezirksgemeinschaften als statistische Bezirke. Die ladinischen Täler bilden keine eigene Bezirksgemeinschaft und sind anderen Bezirksgemeinschaften zugeordnet. Das Gadertal gehört zur Bezirksgemeinschaft Pustertal, das Grödnertal zur Bezirksgemeinschaft Salten-Schlern.

Aktualisiert am: 20.6.2024

03. Altersstruktur der Bevölkerung

Die Altersstruktur beschreibt die Verteilung der Menschen auf verschiedene Altersgruppen innerhalb der Bevölkerung.

Aktualisiert am: 15.5.2024

04. Bevölkerungsveränderung

Geburten, Sterbefälle und Migration wirken sich auf die Entwicklung der Wohnbevölkerung in einer Region aus. Die Geburtenbilanz (Differenz von Geburten und Todesfällen) sowie der Wanderungssaldo (Differenz von Zuwanderung und Abwanderung) spiegeln diese Veränderungen wider. Die Bevölkerungsveränderung zeigt zusammenfassend, wie sich die Einwohnerzahl durch die Differenz von Geburtenbilanz und Wanderungssaldo verändert. Steigt die Zahl der Geburten oder Einwanderungen, wächst die Bevölkerung; sinkt die Geburtenrate oder überwiegt die Abwanderung, nimmt die Bevölkerung ab. Die Werte beziehen sich auf je 1000 Einwohner*innen.

Aktualisiert am: 31.5.2024

05. Binnenmigration

Der Begriff Binnenmigration bezieht sich im Allgemeinen auf die Wanderung innerhalb eines Staates. Im Südtiroler Kontext bezieht sich die Binnenzuwanderung auf Personen, die ihren Wohnsitz von einer anderen Region Italiens nach Südtirol verlegen. Die Binnenabwanderung beschreibt das umgekehrte Phänomen: Personen verlegen ihren Wohnsitz von Südtirol in eine andere Region Italiens. Der Wanderungssaldo gibt die Differenz von Binnenzuwanderung und -abwanderung an. Er ist positiv, wenn mehr Personen zuwandern als abwandern. Ein negativer Wanderungssaldo bedeutet das Gegenteil. Die vorliegenden Zahlen erlauben eine Unterscheidung zwischen der Binnenwanderung von Personen italienischer und ausländischer Staatsangehörigkeit.

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06. Internationale Migration

Die internationale Zuwanderung bezieht sich auf Personen, die ihren Wohnsitz aus dem Ausland nach Südtirol verlegen. Die internationale Abwanderung bezieht sich hingegen auf Personen, die ihren Wohnsitz von Südtirol ins Ausland verlegen. Der Wanderungssaldo gibt die Differenz von internationaler Zuwanderung und Abwanderung an. Er ist positiv, wenn mehr Personen zuwandern als abwandern. Ein negativer Wanderungssaldo bedeutet das Gegenteil. Die vorliegenden Zahlen erlauben eine Unterscheidung zwischen der internationalen Migration von Personen italienischer und ausländischer Staatsangehörigkeit.

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07. Ausländische Wohnbevölkerung und Herkunftsländer

Die ausländische Wohnbevölkerung umfasst Personen, die nicht die Staatsbürgerschaft des Landes besitzen, in dem sie leben. Die Zahlen geben also den Anteil der in Südtirol ansässigen Menschen mit nicht-italienischer bzw. ausländischer Staatsbürgerschaft pro 100 Einwohner*innen an. Die Staatsbürgerschaft lässt auf die Herkunftsländer schließen.

Aktualisiert am: 14.5.2024

Aktualisiert am: 4.6.2024

08. Wohnbevölkerung nach Geburtsregion

Die Wohnbevölkerung nach Geburtsregion gibt an, in welchen Regionen die in Südtirol ansässigen Menschen geboren wurden. Daraus lassen sich Rückschlüsse auf den Migrationshintergrund der Bevölkerung ziehen.

Aktualisiert am: 20.6.2024

09. Südtiroler*innen im Register der Auslandsitaliener*innen (A.I.R.E.)

Im Melderegister der im Ausland ansässigen italienischen Staatsbürger (A.I.R.E.) werden die Daten jener Bürger*innen erfasst, die dauerhaft, das heißt länger als 12 Monate, im Ausland leben, sowie die ihrer Angehörigen. Die Zahl der Südtiroler*innen setzt sich grundsätzlich aus jenen zusammen, die vor der Auswanderung ihren Wohnsitz in Südtirol hatten. Hinzu kommen aber auch deren Nachkommen, die bereits im Ausland geboren und aufgewachsen sind und die italienische Staatsbürgerschaft haben. Die Registrierung im A.I.R.E. ist ein Recht und eine Pflicht der Bürger*innen und ist eine Voraussetzung für die Inanspruchnahme einer Reihe von Dienstleistungen, die von den konsularischen Vertretungen im Ausland angeboten werden, sowie für die Ausübung wichtiger Rechte. Dazu gehört beispielsweise die Möglichkeit, per Briefwahl an nationalen Wahlen und Volksabstimmungen teilzunehmen.

Aktualisiert am: 15.5.2024

Sprache und Sprachgruppen

Sprache und Sprachgruppen

Südtirols Autonomiestatut erkennt drei offizielle Sprachgruppen an: Deutsch, Italienisch und Ladinisch. Die Sprachgruppenzählung, die alle zehn Jahre durchgeführt wird, gibt Aufschluss über die Größe der Sprachgruppen. Auf der Grundlage dieser offiziellen Zahlen werden die Stellen in der öffentlichen Verwaltung oder bestimmte Ressourcen im Landeshaushalt verteilt. Die Sprachgruppenvariable wird statistisch auch in vielen anderen Erhebungen berücksichtigt. Da die Sprachgruppenzählung de facto nur die drei offiziellen Sprachgruppen berücksichtigt, sind Rückschlüsse auf die tatsächliche sprachliche Vielfalt Südtirols nur bedingt möglich. Die hier präsentierten Zahlen der Sprachbarometer-Studie des Landesinstituts für Statistik ASTAT zeigen jedoch zusammen mit anderen Zahlen die Komplexität der Sprachgruppendynamik und -beziehungen. Auch das Schulsystem folgt der Logik der Sprachgruppentrennung. Die hier angeführten Zahlen lassen erkennen, wie sich die Schüler*innen auf die drei Schulsysteme (deutsch, italienisch, ladinisch) verteilen.

01. Sprachgruppenzählung

Alle zehn Jahre werden alle in Südtirol ansässigen italienischen Staatsbürger*innen über 14 Jahre aufgefordert, an der Sprachgruppenzählung teilzunehmen und zu erklären, zu welcher Sprachgruppe sie gehören: zur deutschen, italienischen oder ladinischen. Für Kinder unter 14 Jahren entscheiden die Eltern. Die erste Sprachgruppenzählung fand 1981 statt. Die Ergebnisse der Zählung 2023/2024 werden im Herbst 2024 erwartet. Die Pandemie und die Vorbereitungen für die Digitalisierung der Sprachgruppenzählung haben zu einer Verzögerung geführt.

Aktualisiert am: 15.5.2024

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02. Sprachgruppenzugehörigkeits- und -zuordnungserklärungen

Alle zehn Jahre werden alle in Südtirol ansässigen italienischen Staatsbürger*innen über 14 Jahre aufgefordert, an der Sprachgruppenzählung teilzunehmen und zu erklären, zu welcher Sprachgruppe sie gehören: zur deutschen, italienischen oder ladinischen. Für Kinder unter 14 Jahren entscheiden die Eltern. Man spricht von der (anonymen) Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung. Es gibt jedoch auch die Möglichkeit der Sprachgruppenzuordnungserklärung. Personen, die sich aus verschiedenen Gründen keiner der drei Sprachgruppen zugehörig erklären wollen, können sich bei der Zählung einer der drei Sprachgruppen angliedern. Die Zahlen zur Sprachgruppenzuordnungserklärung geben daher Auskunft darüber, wie viele Personen von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht haben. Die Sprachgruppenzuordnungserklärung ist erst seit 1991 möglich.

Aktualisiert am: 15.5.2024

03. Teilnahme an der Sprachgruppenzählung

Alle zehn Jahre werden alle in Südtirol ansässigen italienischen Staatsbürger*innen über 14 Jahre aufgefordert, an der Sprachgruppenzählung teilzunehmen und zu erklären, zu welcher Sprachgruppe sie gehören: zur deutschen, italienischen oder ladinischen. Die Teilnahme an der Sprachgruppenzählung ist für alle in Südtirol wohnhaften italienischen Staatsbürger*innen Pflicht. Für Kinder unter 14 Jahren entscheiden die Eltern. Ausländische Staatsbürger*innen, die in Südtirol wohnhaft sind, dürfen nicht teilnehmen. Dementsprechend ist die Beteiligung an der Zählung gemessen an der Gesamtbevölkerung rückläufig.

Aktualisiert am: 15.5.2024

04. Haushalte nach Sprachgruppe

Im Rahmen einer Studie des Landesinstituts für Statistik ASTAT zum Einkommen und den Lebensbedingungen der Südtiroler Haushalte wurde auch die Verteilung nach Sprachgruppen erhoben. Diese Zahlen unterscheiden sich von den Zahlen der Sprachgruppenzählung, da hier die Haushalte als Referenz gewählt wurden. Unter Haushalt versteht man in diesem Fall eine Gemeinschaft von Personen, die durch Ehe, Verwandtschaft, Schwägerschaft, Adoption, Vormundschaft oder anderweitig miteinander verbunden sind und zusammenwohnen. Auch Einzelpersonen können als Haushalt gelten. Die Stichprobengröße der Studie lag bei 1355 Haushalten.

Aktualisiert am: 15.5.2024

05. Zugehörigkeitsgefühl zu einer Sprachgruppe und Muttersprache

Welcher Sprachgruppe fühlen Sie sich zugehörig? Diese Frage liegt diesen Zahlen zum Zugehörigkeitsgefühl zu einer Sprachgruppe und Muttersprache zugrunde, die auf der Sprachbarometer-Studie des Landesinstituts für Statistik ASTAT beruhen. Im Gegensatz zur offiziellen Sprachgruppenzählung standen bei dieser Studie nicht nur die Kategorien Deutsch, Italienisch und Ladinisch zur Auswahl. Außerdem waren bei der Muttersprache Mehrfachantworten möglich und es wurden auch ausländische Staatsbürger*innen befragt. Die Stichprobengröße der Studie lag bei 1514 Befragungen.

Aktualisiert am: 15.5.2024

06. Identifikation

Als was fühlen Sie sich? Diese Frage nach der territorialen, ethnischen und nationalen Zugehörigkeit war Teil der Sprachbarometer-Studie des Landesinstituts für Statistik ASTAT. Mehrfachnennungen waren möglich. Die Stichprobengröße der Studie lag bei 1514 Befragungen.

Aktualisiert am: 15.5.2024

07. Mehrsprachigkeit

Diese Daten zur Mehrsprachigkeit der Sprachbarometer-Studie des Landesinstituts für Statistik ASTAT geben an, wie viel Prozent der Bevölkerung sich selbst als mehrsprachig, bzw. einsprachig bezeichnen. Der Grad der Mehrsprachigkeit lässt sich aus diesen Zahlen jedoch nicht ablesen. Die Stichprobengröße der Studie lag bei 1514 Befragungen.

Aktualisiert am: 15.5.2024

08. Erfolgsquote bei der Zweisprachigkeitsprüfung

Um in Südtirols öffentlicher Verwaltung arbeiten zu können, muss man Kenntnisse der deutschen und italienischen Sprache nachweisen können. Zum Nachweis der Deutsch- und Italienischkenntnisse ist in der Regel die sogenannte Zweisprachigkeitsprüfung erforderlich. Die vier Prüfungsniveaus (C1, B2, B1, A2) entsprechen den erforderlichen Kenntnissen, die je nach Studientitel für die verschiedenen Berufsbilder der öffentlichen Verwaltung vorgeschrieben sind. Die Zweisprachigkeitsprüfungen wurden im Jahr 1976 in Umsetzung des Autonomiestatutes eingeführt und werden seit 1977 abgehalten. 2014 wurden die Prüfungsmodalitäten geändert, weshalb eine Vergleichbarkeit mit den Vorjahreszahlen nur bedingt möglich ist.

Aktualisiert am: 3.6.2024

09. Erfolgsquote bei der Ladinischprüfung

Um in der öffentlichen Verwaltung in Südtirol eine der ladinischen Sprachgruppe vorbehaltene Stelle zu besetzen, ist es notwendig, im Besitz des Dreisprachigkeitsnachweises zu sein. Das trifft insbesondere auf öffentliche Jobs in den ladinischen Gemeinden zu. Zusätzlich zur Zweisprachigkeitsprüfung bedarf es also auch der Ladinischprüfung. Die vier Sprachniveaus (C1, B2, B1, A2) entsprechen den erforderlichen Kenntnissen, die je nach Studientitel für die verschiedenen Berufsbilder der öffentlichen Verwaltung vorgeschrieben sind. Die Ladinischprüfung wurde im Jahr 1976 in Umsetzung des Autonomiestatutes eingeführt und wird seit 1977 abgehalten. Die Ladinischprüfung wird für die zwei Idiome Grödner-Ladinisch und Gadertal-Ladinisch angeboten. 2017 wurden die Prüfungsmodalitäten geändert, weshalb eine Vergleichbarkeit mit den Vorjahreszahlen nur bedingt möglich ist.

Aktualisiert am: 3.6.2024

10. Kenntnis des deutschen Dialekts

Eine Besonderheit der Südtiroler Sprachlandschaft ist die Verbreitung des deutschen Dialekts. Diese Daten geben an, wie die Südtiroler*innen ihr Kompetenzniveau hinsichtlich des deutschen Dialekts beurteilen, nach Muttersprache. Angegeben sind die Zahlen jener Personen, die sowohl beim Hörverständnis als auch bei der mündlichen Kompetenz erklärt haben, alles zu verstehen bzw. über alles sprechen zu können. Die Stichprobengröße der Studie lag bei 995 Befragungen.

Aktualisiert am: 19.8.2024

11. Anteil der Schüler*innen in den drei Schulsystemen

Die Bildungsstatistiken geben Aufschluss darüber, wie sich die Schüler*innen auf die drei Südtiroler Schulsysteme aufteilen: deutsch, italienisch, ladinisch. Am einfachsten zu vergleichen sind die Zahlen zur Grund- und Mittelschule.

Aktualisiert am: 15.5.2024

Aktualisiert am: 15.5.2024

12. Anteil der Schüler*innen mit ausländischer Staatsbürgerschaft

Die Bildungsstatistiken geben Aufschluss darüber, wie sich die Schüler*innen mit ausländischer Staatsbürgerschaft auf die drei Südtiroler Schulsysteme aufteilen: deutsch, italienisch, ladinisch. Am einfachsten zu vergleichen sind die Zahlen zur Grund- und Mittelschule. Personen mit doppelter Staatsbürgerschaft, wovon eine die italienische ist, werden nicht zur ausländischen Schulbevölkerung gezählt.

Aktualisiert am: 15.5.2024

13. Freundschaften unter Jugendlichen

In der Jugendstudie des Landesinstituts für Statistik ASTAT wurde unter anderem danach gefragt, ob die Südtiroler Jugendlichen (14-25 Jahre) Freund*innen mit einer anderen Muttersprache haben. Konkret wurde hierbei gefragt, ob die Jugendlichen mehr als zwei Freund*innen der jeweiligen Muttersprache haben. Mehrfachnennungen waren möglich. Die Stichprobengröße der Studie lag bei 1622 Befragungen.

Aktualisiert am: 15.5.2024

14. Student*innen an italienischen und österreichischen Universitäten

Jährlich wird eine Statistik zur Zahl der Südtiroler Student*innen an italienischen und österreichischen Universitäten veröffentlicht. Es handelt sich folglich nicht um die Gesamtzahl der Südtiroler Student*innen, da keine verlässliche Zahlen zu Südtiroler Student*innen außerhalb Italiens oder Österreichs vorliegen. Zu Südtirol gehören folgende Einrichtungen: Freie Universität Bozen, Universitäres Ausbildungszentrum für Gesundheitsberufe „Claudiana“, Philosophisch-Theologische Hochschule Brixen. Mit Innsbruck ist der Studienort gemeint, der alle universitären Einrichtungen umfasst.

Aktualisiert am: 15.5.2024

Politik und Verwaltung

Politik und Verwaltung

Der Südtiroler Landtag, als zentrales demokratisch gewähltes Organ, gestaltet die autonome Gesetzgebung der Autonomen Provinz Bozen - Südtirol. Die hier präsentierten Daten zeigen unter anderem die Wahltrends der letzten Jahrzehnte sowie die Zusammensetzung der Landesregierung und Landtage nach Sprachgruppen. Die Sprachgruppendimension ist auch für die öffentliche Verwaltung von Bedeutung, da die Besetzung öffentlicher Stellen nach dem ethnischen Proporz, das heißt nach der Größe der drei Sprachgruppen, erfolgen muss. Die Daten zeigen, dass dieser Verteilungsschlüssel nicht in allen Bereichen eingehalten werden kann. Weitere hier gesammelte Umfragedaten geben Aufschluss über die Meinung der Bevölkerung zu autonomierelevanten Themen.

01. Ergebnisse der Landtagswahlen

Der Südtiroler Landtag ist das zentrale Organ der autonomen Gesetzgebung der Autonomen Provinz Bozen - Südtirol, insbesondere seit dem Inkrafttreten des Zweiten Autonomiestatuts im Jahr 1972. Dadurch wurden zahlreiche Zuständigkeiten von der regionalen Ebene auf Provinzeben übertragen. Im Laufe der Zeit wurde die Zahl der Abgeordneten im Südtiroler Landtag von anfangs 20 schrittweise auf 35 erhöht. Der Landtag hat nicht zuletzt die Aufgabe, den Landeshauptmann/die Landeshauptfrau sowie die Landesregierung zu wählen. Bei den angeführten Zahlen ist zu beachten, dass nur die Situation zu Beginn der Legislaturperiode dargestellt wird und spätere Veränderungen, etwa durch Rücktritte oder Abspaltungen von Parteien, nicht abgebildet werden.

Aktualisiert am: 15.5.2024

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Aktualisiert am: 15.5.2024

02. Vertretung der Sprachgruppen im Landtag und in der Landesregierung

Das Verhältnis der Sprachgruppen im Südtiroler Landtag ist entscheidend für die Bildung der Landesregierung. Das Autonomiestatut sieht nämlich vor, dass die Landesregierung das Verhältnis der Sprachgruppen im Landtag widerspiegeln muss. Um dieses Verhältnis zu ermitteln, wird die namentliche Sprachgruppenzugehörigkeit der gewählten Landtagsabgeordneten öffentlich gemacht. Bei den angeführten Zahlen ist zu beachten, dass nur die Situation zu Beginn der Legislaturperiode dargestellt wird und spätere Veränderungen, etwa durch Rücktritte, nicht abgebildet werden. Die sogenannten Ersatzlandesrät*innen werden in der Darstellung bei der Anzahl der Mitglieder der Landesregierung nicht berücksichtigt.

Aktualisiert am: 15.5.2024

03. Anwendung des Sprachgruppenvetos

Die Mehrheit der Abgeordneten einer Sprachgruppe im Landtag kann laut Autonomiestatut eine Abstimmung nach Sprachgruppen verlangen, wenn angenommen wird, dass ein Gesetzesvorschlag die Gleichheit der Rechte zwischen den Bürger*innen verschiedener Sprachgruppen oder die ethnische und kulturelle Eigenart der Sprachgruppen verletzt. Wird der Antrag auf getrennte Abstimmung nicht angenommen oder wird der Gesetzesvorschlag trotz der Gegenstimmen von zwei Dritteln der Abgeordneten der Sprachgruppe, die den Antrag gestellt hat, verabschiedet, kann die Mehrheit dieser Sprachgruppe das Gesetz innerhalb von 30 Tagen nach seiner Kundmachung beim Verfassungsgerichtshof anfechten. Die Anfechtung hat jedoch keine aufschiebende Wirkung. In der Praxis kommt das eher selten vor, weil der Konsens meist vorab gesucht wird, um nicht auf diesen Mechanismus zurückgreifen zu müssen.

Aktualisiert am: 15.5.2024

04. Geschlechterverteilung im Landtag

Die Geschlechterverteilung im Landtag gibt an, wie sich die Sitze im Südtiroler Landtag auf Frauen und Männer verteilen. Dies ist im Hinblick auf die geltenden Bestimmungen zur Wahl der Landesregierung ein sehr wichtiger Faktor. Die Zusammensetzung der Landesregierung muss laut geltendem Wahlgesetz das Verhältnis von Frauen und Männern im Landtag widerspiegeln. Es ist zu beachten, dass hier nur die Situation zu Beginn der Legislaturperiode dargestellt wird und spätere Veränderungen, beispielsweise durch Rücktritte oder das Nachrücken von Kandidat*innen, nicht abgebildet werden.

Aktualisiert am: 15.5.2024

05. Wahlbeteiligung

Die Wahlbeteiligung beschreibt den Prozentsatz der wahlberechtigten Personen, die tatsächlich an einer Wahl teilnehmen. Sie gibt an, wie viele Personen im Verhältnis zur Gesamtzahl der Wahlberechtigten wählen. Eine höhere Wahlbeteiligung deutet auf eine aktivere politische Teilnahme hin, während eine niedrige Beteiligung auf geringes Interesse oder Unzufriedenheit hinweisen kann.

06. Anzahl verabschiedeter Landesgesetze

Mit dem Inkrafttreten des Zweiten Autonomiestatuts im Jahr 1972 wurden zahlreiche Gesetzgebungskompetenzen von der Region Trentino-Südtirol auf die Provinz- bzw. Landesebene übertragen. Erst dadurch wurden der Südtiroler Landtag und der Trentiner Landtag zu den zentralen Orten der autonomen Gesetzgebung.

Aktualisiert am: 15.5.2024

07. Öffentlich Bedienstete der Lokalverwaltungen

Die Stellen in den öffentlichen Lokalverwaltungen Südtirols müssen entsprechend der Größe der Sprachgruppen, wie sie bei der Sprachgruppenzählung erhoben wird, besetzt werden. Zu den Lokalverwaltungen zählen die Landesverwaltung, die Gemeinden, der Sanitätsbetrieb, die Lehrpersonen in Schulen staatlicher Art (Grund-, Mittel- und Oberschule) und sonstige Lokalkörperschaften. Zu den sonstigen Lokalkörperschaften gehören folgende Einrichtungen: Landtag, Regionalverwaltung und Regionalrat, Sonderbetrieb Sozialdienste Bozen, Fürsorgekörperschaften, Rundfunkanstalt RAS, Institut für den sozialen Wohnbau, Handelskammer, Verkehrsämter, Berufskammern. Als öffentlich Bedienstete gelten nur die Arbeiter*innen und Angestellte mit einem öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnis. Personen mit einem privatrechtlichen Arbeitsvertrag, die bei öffentlichen Verwaltungen im Dienst stehen, zählen nicht zu den öffentlich Bediensteten. Auch das Ersatzpersonal ist in diesen Zahlen nicht mit einbezogen. Bei den Lehrpersonen in Schulen staatlicher Art wurde zum Teil die Muttersprache als Kriterium für die Sprachgruppenzugehörigkeit angewendet. In den Jahren 1997, 2000 und 2001 wurden die Lehrer*innen der staatlichen Schulen nicht berücksichtigt. Daher ist die Gesamtzahl der öffentlich Bediensteten in diesen Jahren niedriger.

Aktualisiert am: 20.6.2024

Aktualisiert am: 15.5.2024

08. Öffentlich Bedienstete staatlicher Einrichtungen

Die Stellen in den Bereichen der öffentlichen Verwaltung Südtirols müssen entsprechend der Größe der Sprachgruppen, wie sie bei der Sprachgruppenzählung erhoben wird, besetzt werden. Das gilt auch für das in Südtirol stationierte Personal der staatlichen Einrichtungen. Dazu gehören die öffentlich Bediensteten der staatlichen Verwaltungen, der Sozialversicherungsanstalten sowie der Staatsbahn und der Post. Zur staatlichen Verwaltung zählen folgende Einrichtungen: Regierungskommissariat, Finanz- und Schatzministerium, Gerichtswesen (ohne Richter*innen und Staatsanwält*innen), sonstige Ministerien. Zu den Sozialversicherungsanstalten zählen das Nationale Institut für soziale Fürsorge (NISF) und die Gesamtstaatliche Versicherungsanstalt gegen Arbeitsunfälle (INAIL). Als öffentlich Bedienstete gelten nur die Arbeiter*innen und Angestellte mit einem öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnis. Personen mit einem privatrechtlichen Arbeitsvertrag, die bei öffentlichen Verwaltungen im Dienst stehen, zählen nicht zu den öffentlich Bediensteten. Auch das Ersatzpersonal ist in diesen Zahlen nicht mit einbezogen. Polizei und Militär sind zwar Teil der staatlichen Verwaltung, aber von den Regeln des ethnischen Proporzes ausgenommen. Sie sind daher in den vorliegenden Zahlen nicht inbegriffen. Im Jahr 2022 waren rund 2.670 Polizeiangehörige und rund 2.540 Angehörige des Militärs in Südtirol stationiert.

Aktualisiert am: 15.5.2024

Aktualisiert am: 15.5.2024

09. Unzufriedenheit mit der Zweisprachigkeit der Beamt*innen

Im Rahmen einer Umfrage des Landesinstituts für Statistik ASTAT zur Zufriedenheit der Bürger*innen mit den öffentlichen Diensten wurden auch die Gründe für die Unzufriedenheit bzw. negativen Beurteilungen erhoben, darunter die unzureichende Zweisprachigkeit der Beamt*innen. Dieser Aspekt wurde für die Dienste der Gemeinden, der Landesverwaltung, der Bezirksgemeinschaft, des Gesundheitsdienstes und des Nationalen Instituts für soziale Fürsorge (NISF) untersucht. Die Stichprobengröße der Studie lag 2018 bei 1912 Befragungen und 2023 bei 2270 Befragungen.

Aktualisiert am: 15.5.2024

10. Meinung zur Autonomie

Im Rahmen einer Umfrage von „apollis“, eines Instituts für Sozialforschung und Demoskopie, wurde unter anderem die Meinung zu verschiedenen vorgegebenen Aussagen zur Südtirol-Autonomie abgefragt. Die Frage lautete: Denken Sie jetzt bitte an die Sonderautonomie für Südtirol und ihre Wirkungen: Wie stark stimmen Sie den folgenden Aussagen zu? Die Prozentzahlen geben die Zustimmung der Befragten zu den Aussagen wieder. Die Stichprobengröße der Studie lag bei 700 Befragungen.

Aktualisiert am: 15.5.2024

11. Meinung zum ethnischen Proporz

Was halten Sie vom ethnischen Proporz? Diese Frage wurde im Rahmen einer Panelstudie des Landesinstituts für Statistik ASTAT gestellt. Die Prozentzahlen geben die Zustimmung der Befragten zu den vorgegebenen Aussagen wieder. Die Stichprobengröße der Studie lag bei 1317 Befragungen.

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Wirtschaft und Finanzen

Wirtschaft und Finanzen

Das Zweite Autonomiestatut von 1972 war für Südtirol mit der Hoffnung auf wirtschaftlichen Aufschwung und Wohlstand für alle verbunden. Tatsächlich zeigen Kennzahlen wie das Bruttoinlandsprodukt einen entsprechenden Trend, der aber sicherlich im Kontext eines gesamteuropäischen Wirtschaftswachstums gesehen werden muss. Welchen Anteil die Südtirol-Autonomie an der positiven wirtschaftlichen Entwicklung des Landes tatsächlich hatte, ist schwer messbar. Unbestritten ist, dass die wirtschaftliche Entwicklung direkten Einfluss auf Südtirols Finanzautonomie hat. Rund 90 Prozent der auf Südtiroler Gebiet eingenommenen Steuern stehen der Autonomen Provinz Bozen - Südtirol zu. Eine positive Wirtschaftsentwicklung erhöht also gleichzeitig die Steuereinnahmen. Diese ermöglichen es dem Land, seine vielfältigen Gesetzgebungskompetenzen zu finanzieren. Die hier dargestellten Zahlen zur Finanzautonomie zeigen auch, wie hoch der Anteil der einzelnen Steuerarten an den Gesamteinnahmen ist. Dass der wirtschaftliche Wohlstand nicht immer gleichmäßig verteilt ist, verdeutlichen die Daten zum Einkommen der Haushalte oder zur Armutsgefährdung.

01. Bruttoinlandsprodukt pro Kopf

Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) pro Kopf ist eine volkswirtschaftliche Größe, die den Gesamtwert aller in einem Land in einem bestimmten Zeitraum produzierten Güter und Dienstleistungen angibt. Dividiert man das BIP durch die Zahl der Einwohner*innen, so ergibt sich, wie viel Wirtschaftsleistung im Durchschnitt auf jede*n Einwohner*in entfällt. Bei den hier aufgeführten Zahlen handelt es sich um das BIP zu Marktpreisen. Sie spiegeln somit das Preisniveau des jeweiligen Jahres wider.

Aktualisiert am: 31.5.2024

02. Bruttowertschöpfung nach Wirtschaftsbereichen

Grundsätzlich werden in der Volkswirtschaft drei Wirtschaftssektoren bzw. Wirtschaftsbereiche unterschieden. Der Primärsektor umfasst alle Tätigkeiten der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft. Der sekundäre Sektor umfasst alle Tätigkeiten des produzierenden Gewerbes. Dem Tertiärsektor werden alle Tätigkeiten des Dienstleistungssektors zugeordnet. Die Bruttowertschöpfung nach Wirtschaftsbereichen gibt an, wie viel die Unternehmen bzw. Wirtschaftsbereiche tatsächlich produziert und zur Volkswirtschaft beigetragen haben. Vom Wert der Gesamtproduktion werden nämlich die für die Produktion benötigten Waren und Dienstleistungen abgezogen. Bei den hier aufgeführten Zahlen handelt es sich um die Bruttowertschöpfung zu Marktpreisen. Sie spiegeln somit das Preisniveau des jeweiligen Jahres wider.

Aktualisiert am: 15.5.2024

03. Erwerbstätige nach Wirtschaftsbereichen

Grundsätzlich werden in der Volkswirtschaft drei Wirtschaftssektoren bzw. Wirtschaftsbereiche unterschieden. Der Primärsektor umfasst alle Tätigkeiten der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft. Der sekundäre Sektor umfasst alle Tätigkeiten des produzierenden Gewerbes. Dem Tertiärsektor werden alle Tätigkeiten des Dienstleistungssektors zugeordnet. Die Zahlen zu den Erwerbstätigen nach Wirtschaftsbereichen geben an, wie viele Personen im primären, sekundären oder tertiären Sektor beschäftigt sind. Die Zahlen von 1951 bis 1991 entsprechen den Ergebnissen der Volkszählungen. Die Zahlen ab 1995 beruhen auf Hochrechnungen. In den Volkszählungen wurden teilweise andere Kategorien verwendet, die jedoch zur besseren Vergleichbarkeit den drei Wirtschaftssektoren zugeordnet wurden.

Aktualisiert am: 15.5.2024

Aktualisiert am: 20.6.2024

04. Unternehmensgröße

Die Zahlen zur Unternehmensgröße zeigen die Bedeutung der verschiedenen Unternehmenstypen in Hinblick auf die Gesamtwirtschaft: Kleinstunternehmen (0-9 Beschäftigte), Kleinunternehmen (10-49 Beschäftigte), Mittelbetriebe (50-249 Beschäftigte), Großbetriebe (> 250). Der Umsatz bezeichnet die Gesamteinnahmen, die Unternehmen durch den Verkauf von Waren oder Dienstleistungen in einem bestimmten Zeitraum erzielen.

Aktualisiert am: 15.5.2024

05. Arbeitslosenquote

Die Arbeitslosenquote ist der Prozentsatz der erwerbsfähigen Bevölkerung, die arbeitslos ist und aktiv nach Beschäftigung sucht, im Verhältnis zur Gesamtzahl der Erwerbspersonen. Der relativ große Unterschied zwischen den Zahlen für 1988 und 1989 ist zum Teil darauf zurückzuführen, dass 1989 die Definition der Arbeitslosigkeit geändert wurde.

Aktualisiert am: 15.5.2024

06. Einkommen der Haushalte

Das jährlich verfügbare Einkommen der Haushalte setzt sich aus dem gesamten monetären Einkommen sämtlicher Haushaltmitglieder aus allen Quellen zusammen, also direktem Einkommen und öffentlichen Beiträgen. Es handelt sich um Nettobeträge, bei denen allfällige Steuern und Sozialbeiträge bereits abgezogen wurden. Unter Haushalt versteht man in diesem Fall eine Gemeinschaft von Personen, die durch Ehe, Verwandtschaft, Schwägerschaft, Adoption, Vormundschaft oder anderweitig miteinander verbunden sind und zusammenwohnen. Auch Einzelpersonen können als Haushalt gelten. Die Stichprobengröße der Studie des Landesinstituts für Statistik ASTAT lag bei 1355 Haushalten.

Aktualisiert am: 15.5.2024

07. Pro-Kopf-Einkommen der Haushalte

Das verfügbare Pro-Kopf-Einkommen der Verbraucherhaushalte ist das Geld, das jeder Person in einem Haushalt zur Verfügung steht. Verbraucherhaushalte sind Einzelpersonen oder Gruppen von Einzelpersonen, deren Hauptfunktion darin besteht, nichtfinanzielle Güter und Dienstleistungen ausschließlich für den eigenen Endverbrauch zu konsumieren oder zu produzieren. Der Unterschied zwischen nominalen und realen Werten besteht darin, dass letztere die Inflation berücksichtigen. Unter Inflation versteht man einen Anstieg des allgemeinen Preisniveaus, was bedeutet, dass Waren und Dienstleistungen teurer werden. Dadurch sinkt die Kaufkraft des Geldes, weil man für das gleiche Geld weniger kaufen kann.

Aktualisiert am: 15.5.2024

08. Armutsgefährdung

Ein Haushalt gilt als armutsgefährdet, wenn sein jährliches Äquivalenzeinkommen weniger als 60 Prozent des jährlichen Medianäquivalenzeinkommens in Südtirol beträgt. Das Äquivalenzeinkommen ist ein bereinigtes Haushaltseinkommen, das unter Berücksichtigung der Haushaltsgröße und -zusammensetzung eine vergleichbare wirtschaftliche Situation zwischen verschiedenen Haushalten darstellt. Im vorliegenden Fall berücksichtigt es die verfügbaren finanziellen Mittel unter Einbeziehung von Steuern und Sozialleistungen. Im Jahr 2018 betrug das mediane Äquivalenzeinkommen in Südtirol 21.639 Euro. Die Armutsgefährdungsschwelle belief sich dementsprechend auf 12.984 Euro, also 60 Prozent des Äquivalenzeinkommens. Unter Haushalt versteht man in diesem Fall eine Gemeinschaft von Personen, die durch Ehe, Verwandtschaft, Schwägerschaft, Adoption, Vormundschaft oder anderweitig miteinander verbunden sind und zusammenwohnen. Auch Einzelpersonen können als Haushalt gelten. Die Zahlen für die ladinische Sprachgruppe sind nicht aussagekräftig, weil die Stichprobengröße nicht ausreichend war oder es einen sogenannten Standardfehler gab. Die Stichprobengröße der Studie lag bei 1355 Haushalten.

Aktualisiert am: 15.5.2024

09. Wohnbauförderung

Die Darstellung zeigt die Anzahl der angenommenen Gesuche für Wohnbauförderung nach Sprachgruppen. Die Autonome Provinz Bozen - Südtirol hat laut Autonomiestatut ausschließliche Gesetzgebungsbefugnis im Bereich des geförderten Wohnbaus. Das entsprechende Wohnbauförderungsgesetz des Landes schreibt vor, dass die Gelder für den subventionierten Wohnbau grundsätzlich nach dem Bedarf und proportional zur Stärke der Sprachgruppen aufgeteilt werden. Der Bedarf einer jeden Sprachgruppe wird jährlich festgelegt. Diese Regelung geht auf das Autonomiestatut zurück und sieht vor, dass die im Haushalt „zu Zwecken der Fürsorge sowie zu sozialen und kulturellen Mittel im direkten Verhältnis zur Stärke und mit Bezug auf das Ausmaß des Bedarfs einer jeden Sprachgruppe“ eingesetzt werden. Es handelt sich um Jahresdurchschnittswerte.

Aktualisiert am: 15.5.2024

10. Einnahmen der Autonomen Provinz Bozen - Südtirol

Die Einnahmen der Autonomen Provinz Bozen - Südtirol setzen sich aus Geldern zusammen, die sie aus verschiedenen Quellen wie Steuern oder Abgaben erhält. Im Detail sind dies: Landesabgaben, vom Staat abgetretene Abgaben, laufende Zuwendungen, außersteuerliche Einnahmen, Investitionseinnahmen, Abbau von Finanzanlagen, Verbindlichkeiten, Einnahmen für Dritte und Durchlaufposten. Mit diesen Einnahmen werden öffentliche Dienstleistungen, Infrastrukturprojekte und andere Ausgaben finanziert. Die Landesabgaben und die vom Staat abgetretenen Abgaben sind durch das Autonomiestatut genau geregelt. Diese Regelungen gelten auch für die Autonome Provinz Trient. Obwohl die gesetzgeberischen Möglichkeiten der Autonomen Region Trentino-Südtirol im Vergleich zu den beiden autonomen Provinzen eher begrenzt sind, stehen ihr aufgrund der Finanzbestimmungen des Autonomiestatuts bestimmte Einnahmen zu. Dazu gehören beispielsweise die Einnahmen aus der Hypothekarsteuer, Anteile an der Erbschaftssteuer oder an der Mehrwertsteuer auf den Binnenhandel.

Landesabgaben: Das Autonomiestatut sieht vor, dass die Autonome Provinz Bozen - Südtirol in gewissen Bereichen eigene Steuern einführen kann. Diese Steuern werden mit der Bezeichnung Landesabgaben zusammengefasst. Ein Beispiel dafür ist die Kraftfahrzeugsteuer.

Vom Staat abgetretene Abgaben: Gemäß Autonomiestatut stehen der Autonomen Provinz Bozen - Südtirol rund 90 Prozent der in Südtirol eingehobenen Steuern zu. Der Staat tritt diese Steuereinnahmen an die Autonome Provinz Bozen - Südtirol ab.

Laufende Zuwendungen: Laufende Zuwendungen sind Geldtransfers zwischen unterschiedlichen Einheiten der öffentlichen Verwaltung. Nicht eingeschlossen sind Steuern, Investitionszuschüsse und sonstige Kapitalzuweisungen, die separat erfasst werden.

Außersteuerliche Maßnahmen: Außersteuerliche Maßnahmen beziehen sich auf Einnahmen der Autonomen Provinz Bozen - Südtirol, die nicht von Steuern abhängen. Dazu gehören Einnahmen aus öffentlichen Dienstleistungen, Vermögenswerten, Zinsen, Gewinnen von Beteiligungen und anderen nicht steuerlichen Quellen.

Investitionseinnahmen: Investitionseinnahmen sind Einkünfte, die direkt oder indirekt zur Kapitalbildung beitragen. Dies umfasst Erträge aus finanziellen Anlagen oder Gewinnen aus Investitionen in Sachwerte.

Abbau von Finanzanlagen: Der Abbau von Finanzanlagen bezieht sich auf Einnahmen aus dem Verkauf von Finanzanlagen, dem Einziehen von kurz- und langfristigen Forderungen sowie der Verringerung anderer finanzieller Vermögenswerte.

Verbindlichkeiten: Verbindlichkeiten sind langfristige Schulden oder Eigenkapitaltransaktionen, ausgenommen solche mit einer Laufzeit von weniger als einem Jahr.

Einnahmen für Dritte und Durchlaufposten: Einnahmen für Dritte sind Gelder, die im Auftrag anderer (Organisationen, Personen) entgegengenommen werden. Durchlaufposten sind finanzielle Positionen, die lediglich temporär durchfließen, ohne dass es zu einer dauerhaften Veränderung kommt.

Aktualisiert am: 14.5.2024

Aktualisiert am: 14.5.2024

11. Vom Staat an die Autonome Provinz Bozen - Südtirol abgetretene Steuern

Das Autonomiestatut sieht die Zuweisung von festen Anteilen an staatlichen Steuern und Abgaben an die Autonome Provinz Bozen - Südtirol vor. In der Regel sind dies etwa 90 Prozent der im Gebiet erhobenen Steuereinnahmen. Der genaue Anteil ist für jede Steuer in Abschnitt 6 des Autonomiestatuts geregelt. Die vom Staat an die Autonome Provinz Bozen - Südtirol laut Autonomiestatut abgetretenen Steuern setzen sich im Detail aus folgenden Posten zusammen: Einkommensteuer IRPEF, Körperschaftsteuer IRES, Mehrwertsteuer IVA (Mehrwertsteuer auf Binnenhandel und Mehrwertsteuer auf Importe), Akzise auf Tabak, Steuern auf den Konsum von Alkohol und alkoholischen Getränken, Akzise auf Energieerzeugnisse, Registersteuer und Stempelsteuer. Hinzu kam bis 2018 ein veränderlicher Anteil.

Einkommensteuer IRPEF: Die „Imposta sul Reddito delle Persone Fisiche“ (IRPEF) ist die Einkommensteuer. Es ist eine Steuer, die auf das Einkommen von Einzelpersonen erhoben wird, basierend auf verschiedenen Steuerklassen und -sätzen. Die Steuersätze reichen von 23 bis 43 Prozent. Laut Autonomiestatut stehen der Autonomen Provinz Bozen - Südtirol 90 Prozent dieser Steuereinnahmen zu.

Körperschaftsteuer IRES: Die „Imposta sui Redditi delle Società“ (IRES) ist die Körperschaftsteuer. Unternehmen zahlen sie auf ihren Gewinn. Der Steuersatz beträgt normalerweise 24 Prozent. Laut Autonomiestatut stehen der Autonomen Provinz Bozen - Südtirol 90 Prozent dieser Steuereinnahmen zu.

Mehrwertsteuer auf Binnenhandel: Die Mehrwertsteuer auf Binnenhandel ist eine indirekte Verbrauchssteuer, die auf den Verkauf von Waren und Dienstleistungen innerhalb eines Landes erhoben wird. Der Mehrwertsteuersatz wird auf den Warenwert aufgeschlagen. Der ordentliche Mehrwertsteuersatz liegt in Italien aktuell bei 22 Prozent. Für bestimmte Kategorien gibt es niedrigere Steuersätze. Laut Autonomiestatut stehen der Autonomen Provinz Bozen - Südtirol 80 Prozent dieser Steuereinnahmen zu.

Mehrwertsteuer auf Importe: Die Mehrwertsteuer auf Importe ist eine Steuer, die auf den Wert von eingeführten Waren erhoben wird. Sie wird beim Importvorgang fällig. Der Mehrwertsteuersatz wird auf den Warenwert aufgeschlagen. Laut Autonomiestatut stehen der Autonomen Provinz Bozen - Südtirol 90 Prozent dieser Steuereinnahmen zu.

Akzise auf Tabak: Die Akzise auf Tabak ist eine Steuer, die auf Tabakprodukte erhoben wird. Laut Autonomiestatut stehen der Autonomen Provinz Bozen - Südtirol 90 Prozent dieser Steuereinnahmen zu.

Steuer auf den Konsum von Alkohol und alkoholischen Getränken: Die Steuer auf den Konsum von Alkohol und alkoholischen Getränken ist eine Steuer, die beim Kauf dieser Produkte erhoben wird. Laut Autonomiestatut stehen der Autonomen Provinz Bozen - Südtirol 90 Prozent dieser Steuereinnahmen zu.

Akzise auf Energieerzeugnisse: Die Akzise auf Energieerzeugnisse ist eine Steuer, die auf bestimmte Energieprodukte wie Benzin und Diesel erhoben wird. Laut Autonomiestatut stehen der Autonomen Provinz Bozen - Südtirol 90 Prozent dieser Steuereinnahmen zu.

Registersteuer: Die Registersteuer ist eine Steuer, die beim Eintragen von Verträgen, Urkunden, Protokollen und Vereinbarungen im Registeramt zu entrichten ist. Laut Autonomiestatut stehen der Autonomen Provinz Bozen - Südtirol 90 Prozent dieser Steuereinnahmen zu.

Stempelsteuer: Die Stempelsteuer ist eine indirekte Abgabe, die für die Erstellung von bestimmten gesetzlich festgelegten Akten, Dokumenten und Registern fällig wird. Die Zahlung erfolgt durch Anbringen einer speziellen Marke oder virtuell. Laut Autonomiestatut stehen der Autonomen Provinz Bozen - Südtirol 90 Prozent dieser Steuereinnahmen zu.

Veränderlicher Anteil: Der veränderliche Anteil der vom Staat abgetretenen Abgaben musste in der Vergangenheit von der Autonomen Provinz Bozen - Südtirol und dem italienischen Staat ausgehandelt werden. Dieser Anteil konnte, anders als die festen Anteile, variieren. Im Rahmen des Mailänder Abkommens von 2010, einer grundlegenden Überarbeitung der Bestimmungen zur Finanzautonomie, wurde dieser veränderliche Anteil abgeschafft. Bei den Zahlungen nach 2010 handelt es sich um Nachzahlungen des Staates.

Aktualisiert am: 14.5.2024

Aktualisiert am: 14.5.2024

12. Landesabgaben der Autonomen Provinz Bozen - Südtirol

Die Autonome Provinz Bozen - Südtirol kann laut Autonomiestatut in beschränktem Ausmaß eigene Steuern einführen. Zu den Landesabgaben zählen etwa die regionale Wertschöpfungssteuer IRAP, eine Zusatzsteuer zur Einkommensteuer IRPEF und die Kraftfahrzeugsteuer.

Regionale Wertschöpfungssteuer IRAP: Die „Imposta Regionale sulle Attività Produttive“ (IRAP) ist die regionale Steuer auf gewerbliche Tätigkeiten. Der Steuersatz kann je nach Region variieren. Im Steuerjahr 2023 lag der ordentliche IRAP-Steuersatz in Südtirol bei 3,30 Prozent

Regionalzuschlag IRPEF: Der Regionalzuschlag IRPEF ist in Italien eine Zusatzsteuer zur Einkommensteuer IRPEF („Imposta sul Reddito delle Persone Fisiche“) dar. Der Steuersatz kann je nach Region variieren. Für das Steuerjahr 2023 betrug der Steuersatz für Einkommen bis 50.000 Euro in Südtirol 1,23 Prozent. Über 50.000 Euro waren 1,73 Prozent zu entrichten.

Kraftfahrzeugsteuer: Die Kraftfahrzeugsteuer ist eine Abgabe, die für die Nutzung von Fahrzeugen erhoben wird. Die Höhe basiert auf verschiedenen Faktoren wie Hubraum und Emissionsklasse. Die Autonome Provinz Bozen - Südtirol kann die KFZ-Steuer laut Autonomiestatut selbst festlegen.

Aktualisiert am: 14.5.2024

13. Ausgaben der Autonomen Provinz Bozen - Südtirol

Die Ausgaben der Autonomen Provinz Bozen - Südtirol beziehen sich auf die finanziellen Aufwendungen in den verschiedenen (Politik)Bereichen. Konkret setzen sich die Ausgaben aus 19 verschiedene Posten zusammen. Die Ausgaben werden durch den Haushalt bzw. das entsprechende Gesetz festgelegt und spiegeln oft die politischen Prioritäten wider. Die hier angegebenen Zahlen berücksichtigen nicht den sogenannten zweckgebundenen Mehrjahresfonds. Ein zweckgebundener Mehrjahresfonds ist ein Fonds, der speziell für langfristige Projekte oder Programme eingerichtet wurde und über einen Zeitraum von mehreren Jahren verwendet wird.

Aktualisiert am: 14.5.2024

Aktualisiert am: 14.5.2024

Timeline

Mitte des 19. Jahrhunderts

Das ungefähre Gebiet des heutigen Tirols und Südtirols fällt 1363 unter die Herrschaft der Habsburger. Das Trentino wird erst ab dem frühen 19. Jahrhundert zur Gänze in die Grafschaft Tirol und damit in das österreichische Kaiserreich eingegliedert. Naturkatastrophen, Agrarausfälle und wirtschaftliche Probleme führen zur Verarmung weiter Bevölkerungsteile des Trentino und zu Abwanderungswellen.

Ende des 19. Jahrhunderts

Aus diesen Problemen erwachsen Forderungen aus dem Trentino nach mehr Autonomie innerhalb des österreichischen Kronlandes Tirol, die von deutsch-tirolischer Seite nie gewährt wird. Andere Kräfte wünschen sich nationale Unabhängigkeit. Der „Irredentismus“ im angrenzenden Königreich Italien strebt die „Erlösung“ italienischsprachiger Gebiete aus der Fremdherrschaft an. Seit der Einigung Italiens 1866 blicken radikalere Kräfte zum Brennerpass am Alpenhauptkamm als neue Nordgrenze Italiens.

1904

„I fatti di Innsbruck“

Um dem Kampf um eine italienischsprachige Universität in Österreich-Ungarn beizukommen, soll an der Universität Innsbruck eine juristische Fakultät in italienischer Sprache errichtet werden. Bei der Eröffnung im Herbst 1904 kommt es zu nationalistischen Anfeindungen und Tumulten. Mehrere italienische Geschäfte in Innsbruck und die neuen Fakultätsräumlichkeiten werden verwüstet, die geplante Einrichtung wenig später geschlossen.

1906

Ettore Tolomei

Der Geograph und Nationalist Ettore Tolomei gründet die Zeitschrift „Archivio per l’Alto Adige“, ein nur vordergründig wissenschaftliches Publikationsorgan. Daneben überträgt er die Südtiroler Ortsnamen ins Italienische und versucht eine tiefer liegende „Italianität“ des Gebietes zwischen Brenner und Salurn zu beweisen.

1914

Ausbruch des Ersten Weltkrieges

Tiroler Kaiserjäger, darunter mehrere Zehntausend Trentiner Soldaten, kommen an der östlichen Front gegen das Russische Zarenreich zum Einsatz.

1915

Geheimvertrag von London und Kriegseintritt von Italien

Großbritannien, Frankreich und Russland sichern Italien für das Ausscheren aus dem Dreibund und den Kriegseintritt an ihrer Seite den Gewinn des Gebietes bis zur Brennergrenze zu. Erstmalige Benennung des Tirols südlich von Brenner und Reschen als „Cisalpine Tyrol“.

1918

Ende des Ersten Weltkriegs und 1919 Friedensvertrag von Saint-Germain-en-Laye

Das österreichisch-ungarische Kaiserreich gehört zu den Verlierern des vierjährigen Weltkrieges. Im Friedensvertrag von Saint-Germain-en-Laye wird Tirol südlich des Brenners Italien zugesprochen, was 1920 offiziell per Annexionsgesetz in Kraft tritt. Das Territorium „Südtirol“ im heutigen Sinne entsteht.

1922

Marsch auf Rom

Die faschistische Partei unter Benito Mussolini marschiert im Oktober 1922 in Rom ein und übernimmt die Macht im Staat. Für Südtirol beginnt in Folge eine Phase der Zwangsitalianisierung: die deutsche Sprache darf nicht mehr unterrichtet werden und wird teilweise aus der Öffentlichkeit verbannt, die Ansiedlung von Personen aus anderen Teilen Italiens wird in den 1930er Jahren stark gefördert.

1920er-Jahre

Passiver Widerstand gegen die Zwangsitalianiserung: illegale Geheimschulen werden auf Dachböden, in Heustadeln und Bauernstuben eingerichtet. Schulliteratur kommt aus Deutschland und Österreich.

1933

Nationalsozialismus

Die Machtübernahme der Nationalsozialisten in Deutschland sowie die aggressive Außenpolitik Hitlers lässt bei vielen deutsch- und ladinischsprachigen Südtirolern Hoffnungen entstehen, selbst „heim ins Reich“ geholt zu werden. 1934 wird der „Völkische Kampfring Südtirols“ (VKS) gegründet. Sie betreibt im Untergrund NS-Propaganda und unterhält eigene Notschulen.

1939

Option

Hitler und Mussolini besiegeln das Abkommen zur Umsiedlung der Südtiroler Bevölkerung, die „Option“. Wer für die deutsche Staatsbürgerschaft optiert, verpflichtet sich zur Auswanderung, wer sich für den Verbleib in Südtirol entscheidet, hat weiterhin keinen Anspruch auf Schutz der deutsch- und ladinischsprachigen Identität. Eine heftige Propaganda setzt ein. Die Menschen entzweien sich in „Optanten“ und „Dableiber“, also über die Frage, ob man gehen oder bleiben solle. 86 % entscheiden sich für die Umsiedelung, doch verhindert der Ausbruch des Zweiten Weltkriegs die Auswanderung.

1943

Am 8. September 1943 besetzt die deutsche Wehrmacht Italien und richtet die „Operationszone Alpenvorland“ ein die aus den Provinzen Bozen, Trient und Belluno besteht. Viele deutsch- und ladinischsprachige Menschen empfinden den Einmarsch als Befreiung, während dies für viele italienischsprachige Südtiroler das Gegenteil bedeutet. „Dableiber“, Kriegsdienstverweigerer, Sozialistinnen und Sozialisten werden verfolgt. Mitglieder des „Südtiroler Ordnungsdienstes“ (SOD) nehmen jüdische Bürgerinnen und Bürger gefangen. In Bozen wird im Sommer 1944 ein NS-Durchgangslager errichtet, das bis zu seiner Auflösung Ende April 1945 über 10.000 Häftlinge aufnimmt. Ein Drittel der Häftlinge wird in Todeslager deportiert.

1945

Südtirol wird Anfang Mai von den amerikanischen Truppen besetzt und vom Nazifaschismus befreit. Die zunächst eingerichtete angloamerikanische Militärverwaltung weicht gegen Jahresende der italienischen Zivilverwaltung. Zu einer Wiederangliederung an Österreich, wie von vielen deutsch- und ladinischsprachigen Südtirolern erhofft, kommt es nicht.

1946

Pariser Vertrag

Am Rande der Pariser Friedenskonferenz unterzeichnen der italienische Ministerpräsident Alcide Degasperi und der österreichische Außenminister Karl Gruber einen Schutzvertrag für Südtirol. Das „Gruber-Degasperi-Abkommen“ – auch bekannt als „Pariser Vertrag“ – sichert der Südtiroler Bevölkerung besondere Maßnahmen zur Entwicklung von Sprache, Kultur und Wirtschaft zu. Das Abkommen ist als Annex des Friedensvertrags von 1947 international abgesichert.

1948

Erstes Autonomiestatut

Die italienische verfassunggebende Nationalversammlung genehmigt das erste Autonomiestatut. Darin werden die beiden Provinzen Bozen und Trient zu einer Region Trentino-Südtirol mit einem regionalen Parlament und einer Regionalregierung zusammengeschlossen. Der Südtiroler Landtag verfügt nur über sehr eingeschränkte legislative Kompetenzen.

1948-1957

Enttäuschende Autonomie

Da der italienischsprachige Bevölkerungsanteil in der Region überwiegt, werden Anliegen der deutsch- und ladinischsprachigen Minderheit überstimmt. Eine Selbstverwaltung ist so erschwert und wesentliche Elemente des Gruber-Degasperi-Abkommens werden nicht umgesetzt. Die Unzufriedenheit der deutschsprachigen Südtiroler Bevölkerung wuchs, auch wegen der Binnenzuwanderung von italienischen Arbeitskräften und Familien, die zumeist im öffentlichen Dienst und in den großen Industrieanlagen Arbeit fanden. Tausende deutschsprachige Südtiroler waren gezwungen, nach Deutschland, Österreich und in die Schweiz auszuwandern, da ihnen diese Arbeitsmöglichkeiten verwehrt blieben.

1955

Österreichischer Staatsvertrag

Österreich wird souverän, erlangt seine außenpolitische Handlungsfähigkeit zurück und kann seine „Schutzfunktion“ für Südtirol wahrnehmen.

1957

Kundgebung auf Schloss Sigmundskron

In einer Massenkundgebung auf Schloss Sigmundskron protestierten 35.000 Menschen gegen die Nichterfüllung des Pariser Vertrages und fordern mit „Los von Trient!” eine Autonomie für Südtirol, unabhängig vom Trentino.

1960

Südtirolfrage vor der UNO

Auf Initiative des österreichischen Außenministers Bruno Kreisky fasst die Vollversammlung der Vereinten Nationen einstimmig Beschlüsse zur Südtirolfrage: Italien und Österreich werden zu Verhandlungen aufgefordert, um alle Meinungsverschiedenheiten betreffend den Pariser Vertrag zu bereinigen. Breite Unterstützung erhält das Anliegen Südtirols durch Staaten der so genannten „Dritten Welt“ im Zuge der Dekolonisationsdebatte.

1961

Die Neunzehnerkommission

Die vom italienischen Ministerrat eingesetzte Neunzehnerkommission (bestehend aus sieben deutschsprachigen, einer ladinischsprachigen und elf italienischsprachigen Personen) erhält die Aufgabe, sich mit der „Südtirol-Frage“ zu beschäftigen und der Regierung Vorschläge zu unterbreiten. Die Ergebnisse dieser Verhandlungen zwischen Rom und Südtirol wurden einige Jahre später in ein Maßnahmenpaket gegossen, abgekürzt „Paket“ genannt.

1961

Feuernacht

In der Nacht vom 11. Juni 1961 sprengt die separatistische Gruppierung BAS („Befreiungsausschuss Südtirol“) Hochspannungsleitungen in die Luft. Ein Arbeiter aus dem Trentino kommt ums Leben. Man möchte die Aufmerksamkeit der internationalen Öffentlichkeit auf die Südtirol-Frage lenken. Italien schickt ein Großaufgebot an Militär- und Polizeikräften nach Südtirol.

1963

Erste Mitte-Links-Regierung in Italien

Unter dem Christdemokraten Aldo Moro kommt es zur ersten Mitte-Links-Regierung mit Beteiligung der sozialistischen Partei (PSI). Südtirols Verhandlungen mit Rom um eine bessere Autonomie finden zunehmend Gehör.

1969

Ja zum „Paket“

Die Parlamente in Rom und Wien stimmen, wie auch die Landesversammlung der SVP, über die von der Neunzehnerkommission ausgearbeiteten Vorschläge ab. Während eines außerordentlichen Parteitages im Meraner Kurhaus entscheidet eine knappe Mehrheit für das „Paket”. Der Begriff „Paket“ (vom Englischen „package deal“, Pauschalangebot) bezieht sich auf die Gesamtheit von Anregungen und Vorschlägen, die von der Neunzehnerkommission erarbeitet wurden. Diese Vorschläge bilden die Grundlage für die 137 „Maßnahmen zugunsten der Bevölkerung Südtirols“.

1972

Zweites Autonomiestatut

Das im Paket in Aussicht gestellte neue Autonomiestatut tritt am 20. Jänner 1972 in Kraft. Es sichert die Gleichberechtigung sowie den Schutz aller drei Sprachgruppen in der Provinz Bozen zu, die unter dem Dach der Region Trentino-Südtirol wesentlich mehr Kompetenzen erhält.

1965-1980

Wirtschaftlicher Aufschwung

Mit In-Kraft-Treten des zweiten Autonomiestatuts setzt in Südtirol ein spätes Wirtschaftswunder ein. Der Tourismus wird neben der Landwirtschaft, dem Handwerk und der Industrie, die vor allem in der Peripherie einen Aufschwung erlebt, zum wichtigsten Pfeiler der Südtiroler Wirtschaft.

1992

Streitbeilegungserklärung

Mit Abgabe der Streitbeilegungserklärung durch Österreich wird der formelle Abschluss der Südtirol-Verhandlungen vor der UNO vollzogen: Die wichtigsten Maßnahmen des Südtirol-Pakets sind umgesetzt, ein effizienter Minderheitenschutz ist erreicht. Die Südtiroler Autonomie bleibt rechtlich international verankert.

1997/98

Schengener Abkommen

Nach dem Beitritt Österreichs zur Europäischen Union 1995 werden im Zuge des Schengener Abkommens im Winter 1997/98 auch die Grenzkontrollen abgebaut. Es eröffnen sich neue Möglichkeiten in der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit auf regionaler Ebene.

2001

Verfassungsgesetz zum „Semi-Föderalismus“

Das mit Volksbefragung bestätigte Verfassungsgesetz erweitert – zumindest theoretisch – die Gesetzgebungsbefugnis der Provinz Bozen und verankert den deutsch- und ladinischsprachigen Begriff „Südtirol“ in der italienischen Verfassung. Gleichzeitig werden jedoch die autonomen Kompetenzen des Landes durch staatliche Gesetzgebung und Verfassungsrechtsprechung immer mehr eingeschränkt.

2011

Euregio-Gründung

Die Landeshauptleute von Südtirol, Tirol und dem Trentino gründen auf Schloss Thun am Nonsberg den Europäischen Verbund territorialer Zusammenarbeit (EVTZ) mit dem Namen „Euregio Tirol-Südtirol-Trentino“.

2014

Sicherungspakt

In einem Abkommen werden die Finanzbeziehungen zwischen Staat und Land neu definiert: Infolge der Wirtschaftskrise von 2008 wird die Beteiligung Südtirols an der Sanierung der Staatskassen festgeschrieben. Zudem wird garantiert, dass der Staat nicht mehr durch Sondermaßnahmen auf Mittel zugreifen kann, die dem Land zustehen. Das Land hat dadurch und durch den Umstand, dass die in Südtirol eingezogenen Steuern gleich im Land bleiben, mehr Planungssicherheit.

2015-2017

Autonomie-Konvent

Der Landtag setzt einen Konvent zur Überarbeitung des Autonomiestatuts ein. In einem partizipativen Prozess erarbeiten Bürgerinnen und Bürger Vorschläge zur Weiterentwicklung des Autonomiestatuts, die noch der Umsetzung harren.

2021

Euregio wird bürgernäher

Die Euregio stattet sich mit einem Bürgerinnen-und-Bürger-Rat und einem Rat der Gemeinden aus. Sie möchte damit das Mitspracherecht der Zivilgesellschaft in politischen Entscheidungsprozessen stärken.

Quelle

Josef Prackwieser, Georg Grote, Hannes Obermair; auf der Grundlage von: Land Südtirol, Geschichte der Autonomie, 6.12.2023.

FAQ

Gesammelte Quellenangaben: Quellen.xlsx
https://doi.org/10.57749/tnfd-s351
Volgger, J., Röggla, M., Ganthaler, D., Iacopino, T., Mühlberger, M., & Mariz, C. (2024). Autonomy Dashboard South Tyrol. Eurac Research. https://doi.org/10.57749/TNFD-S351